Aktuelle Fördermöglichkeiten aus dem KfW Programm

CO2-Minderung  CO2-Gebäude-Sanierung   Solar- 100.000-Dächer-Programm   Staatliche Förderungen Eigenheimzulage


CO2-Minderung

Ein Darlehen aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung können Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Gemeinden, die Wohnungen und Wohngebäude besitzen, beantragen.

Finanziert werden Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung an bestehenden und neuen Wohngebäuden. In beiden Fällen müssen die Anforderungen der neuen Energieeinspar-Verordnung eingehalten werden. Gefördert werden zum Beispiel eine bessere Dämmung, der Einbau von Brennwert-Kesseln, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen oder Wärmepumpen. Gefördert werden bis zu 100 Prozent des Investitionsbetrages, höchstens jedoch fünf Millionen Euro.

Außerdem werden neue KfW-Energiesparhäuser 60 und 40 unterstützt. Ersteres darf pro Jahr nicht mehr als 60 kWh je Quadratmeter Wohnfläche an Energie verbrauchen, bei zweiterem liegt die Obergrenze bei 40 kWh. Für das Energiesparhaus 60 gibt es ein Darlehen in Höhe von maximal 30.000 Euro, für das Energiesparhaus 40 sowie für Passivhäuser bis zu 50.000 Euro.

Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre, wobei mindestens ein und höchstens drei Anlaufjahre tilgungsfrei sind. Es können jedoch auch Laufzeiten von bis zu 30 Jahren vereinbart werden, wobei hier mindestens ein und höchstens fünf Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre sind. Für kleinere Sanierungen können auch Laufzeiten von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Dann sind mindestens ein und höchstens zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden vierteljährlich die Zinsen berechnet. Danach ist das Darlehen in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen.

Die Zinssätze der Darlehen sind geringer als bei konventionellen Hypotheken und werden auf zehn Jahre festgeschrieben. Wer schneller schuldenfrei sein will, kann während der ersten Zinsfestschreibung jederzeit ohne Kosten außerplanmäßig tilgen. Eine Kombination dieses KfW-Programms mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.


CO2-Gebäude-Sanierung

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, -genossenschaften und Gemeinden, die Wohnungen und Wohngebäude besitzen, können Darlehen aus dem CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm beantragen.

Gefördert werden unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die helfen, Energie einzusparen. Voraussetzung: Die Gebäude müssen bis 1978 fertig gestellt worden sein. Gefördert werden zum Beispiel: die Erneuerung von Heizanlagen und Fenstern, die Dämmung von Außen- und Innenwänden, des Dachs und der Kellerdecken. Es gelten technische Mindestanforderungen, die im Sinne der neuen Energie-Einsparverordnung zu erfüllen sind.

Über das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert.

Die Zinssätze der Darlehen sind geringer als die konventioneller Hypotheken und werden auf zehn Jahre festgeschrieben, wobei am Anfang mindestens ein und höchstens drei Anlaufjahre tilgungsfrei sind. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre. Es kann aber auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart werden.

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden vierteljährlich lediglich Zinsen berechnet. Danach erfolgt die Rückzahlung ebenfalls vierteljährlich in während der Zinsbindung gleich hohen Raten. Während der ersten zehn Jahre kann das Darlehen jeweils zum Fälligkeitstermin der Annuität auf einen Schlag kostenfrei zurückgezahlt werden.

Auch bei diesem Programm ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.


Förderungen 100.000-Dächer-Programm

Das KfW-100.000-Dächer-Programm finanziert Solar- und Fotovoltaikanlagen. Privatpersonen, aber auch Vereine, Stiftungen sowie kleine und mittlere Firmen können KfW-Darlehen beantragen. Die KfW unterstützt bis zu fünf kWp (mit kWp wird die Leistung der Solaranlagen angegeben) der installierten Leistung mit 6.230 Euro je kWp. Für die über fünf kWp hinausgehende Leistung einer Anlage gibt es noch 3.115 Euro je kWp. Von der Förderung ausgeschlossen sind allerdings Eigenbau- und Gebraucht-Anlagen sowie Prototypen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro.

Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das Darlehen läuft über maximal zehn Jahre, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sein können. Danach wird in gleich hohen Halbjahresraten getilgt. Eine außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Die Zinsen sind deutlich niedriger als bei konventionellen Hypotheken-Darlehen.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln, etwa Zuschüssen der Länder, ist grundsätzlich möglich. Allerdings vermindert sich das KfW-Darlehen dann um den Betrag der anderen Förderung.


Staatliche Förderungen Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung, die den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt. Sie setzt sich aus einem Fördergrundbetrag, der Kindergeldzulage und eventuellen Zulagen für ökologische Baumaßnahmen zusammen. Sie kann nur einmal im Leben (bei Eheleuten zweimal) genutzt werden.
Vorteil: Eigenheim- und Kindergeldzulage werden von Banken und Sparkassen als Bestandteil von Finanzierungsstrategien verwendet. So werden Sie schneller schuldenfrei. Ob Sie den gesamten Betrag der Zulage zum Schuldenabbau verwenden oder nur einen Teil, ermitteln Sie am besten bei Ihrem Kreditinstitut.
Die Förderung erstreckt sich über 8 Jahre. Zu beachten ist, dass für den Beginn der Förderung das Jahr des Erwerbs oder der Herstellung maßgeblich ist. Die Eigenheimzulage geht für die Jahre verloren, in denen das Objekt vermietet war oder leergestanden hat.
Die Förderung ist von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig, die variieren können (seit 01.01.2000 für Alleinstehende 81.807 Euro und für Ehegatten 163.614 Euro in zwei Jahren. Jedes zum Haushalt gehörige Kind erhöht die Einkommensgrenze um 30.678 Euro). Das Einkommen wird nur einmal im Jahr der Antragstellung überprüft, wobei das Jahr der Antragstellung und das Vorjahr berücksichtigt werden.
Die Eigenheimzulage kann deshalb auch in Anspruch genommen werden, wenn das Einkommen im Lauf des Förderzeitraums die Einkommensgrenze übersteigt. Im umgekehrten Fall können auch Personen die Eigenheimzulage beanspruchen, deren Einkünfte erst in späteren Jahren unter die Höchstgrenze gefallen sind. Die Förderung ist dann ebenfalls bis zu 8 Jahren möglich.

Grundförderung

Förderungshöhe: 5 Prozent von höchstens 51.129 Euro
bei Neubau (2.556 Euro)

2,5 Prozent von höchstens 51.129 Euro
bei Altbau (1.278 Euro)

(Ein Altbauerwerb liegt vor, wenn das Objekt ab dem 3. Jahr der Fertigstellung erworben wurde.)

Kinderzulage    Die Kindergeldzulage beträgt 767 Euro pro Kind und Jahr.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen den Fördergrundbetrag erhalten.

  • Sie müssen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben oder Kindergeld erhalten.

  • Das Kind muss auf Dauer zum Haushalt gehören.


    Öko-Zulage   Die Eigenheimzulage kann durch Zusatzförderungen für ökologisch sinnvolle Investitionen aufgestockt werden.

    Das sind:

     

  • Der Einbau energiesparender Techniken (zum Beispiel Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen). Die Förderung beträgt bis zu 256 Euro pro Jahr.

  • Der Neubau eines Niedrigenergiehauses (Der Heizwärme-Bedarf darf nicht über 60 kWh pro m² Wohnfläche und Jahr liegen). Die Förderung beträgt bis zu 205 Euro pro Jahr.
     

Quelle: www.kfw.de

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